Kältemittel: Bestandsschutz für bereits installierte Wärmepumpen

Wie Wärmepumpen künftig ohne fluorierte Gase (F-Gase) als Kältemittel auskommen sollen, darüber haben die europäischen Gesetzgeber am 5. Oktober im Trilog-Prozess zwischen Parlament, Rat und Kommission eine Einigung erzielt. Wie der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) mitteilt, enthält diese Einigung eine gute Nachricht für alle, die bereits eine Wärmepumpe installiert haben: Sie genießen Bestandsschutz. Eine Pflicht, im Zuge der F-Gase-Regulierung Kältemittel oder sogar ganze Anlagen auszutauschen, wird es laut dem veröffentlichten Text nicht geben. Auch Wartung und Service bleiben möglich. Anlagen die einwandfrei laufen, dürfen auch danach unbeschränkt weiter betrieben werden.

Bei Neugeräten werden die ersten Beschränkungen für die außen aufgestellten Monoblock-Geräte gelten. Anlagen mit einer Leistungsgröße bis einschließlich 12 kW sollen nach dem Willen der Gesetzgeber ab 2027 im Regelfall nur noch Kältemittel mit einem GWP von höchstens 150 enthalten. Ab 2032 sollen sie im Regelfall gänzliche ohne fluorierte Kältemittel betrieben werden. Ausnahmen aus örtlichen Sicherheitsgründen sollen möglich bleiben. (Foto: BWP)

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