BAFA-Förderung: Hydraulischer Abgleich bei Solaranlagen gefordert

Nach Hinweisen von SHK-Betrieben gibt es häufiger Probleme mit der Förderung von Solarkollektoranlagen durch das BAFA. Das BAFA verweist in diesen Fällen auf den notwendigen hydraulischen Abgleich und zieht den Zuwendungsbescheid bei fehlendem Nachweis (VdZ-Merkblatt) zurück.

Der Fachverband hat sich zur Klärung an das BAFA gewandt und mit Antwort vom 14.02.2023 folgenden Hinweis auf die Richtlinien zum hydraulischen Abgleich erhalten (Auszug):
“Wenn nur eine Solarkollektoranlage errichtet oder diese durch zusätzliche Solarkollektoren erweitert wird, ist für die Zuschussgewährung der hydraulische Abgleich nicht notwendig. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist allerdings Voraussetzung für die Gewährung folgender Zusatzförderungen:  
• Kombinationsbonus beim Kesseltausch 
• Kombinationsbonus Biomasseanlage und Wärmepumpen 
• Kombinationsbonus Wärmenetz 
• Gebäudeeffizienzbonus 
• Optimierungsmaßnahme. 
Ohne den hydraulischen Abgleich und den entsprechenden Nachweis kann das BAFA diese Zusatzförderungen nicht bewilligen und auszahlen.”   

In der Konsequenz bedeutet dies, dass bei einer thermischen Solaranlage, die ausschließlich der Warmwasserunterstützung dient, kein hydraulischer Nachweis erbracht werden muss. BAFA