Entsorgung von Elektro-Warmwasserbereitern und -Speichern

Die Deutsche Umwelthilfe weist darauf hin, dass elektrisch betriebene Boiler und Warmwasserspeicher nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) ausschließlich in dafür geeigneten Recyclinganlagen für Wärmeüberträger zu entsorgen sind. Die im Gesetz vorgeschriebene Erstbehandlung beinhaltet auch eine Schadstoff-Entfrachtung.

Informationen zur Abfallentsorgung im Handwerk, auch zu den Pflichten nach ElektroG, finden sich in einer Broschüre der Handwerkskammern Baden-Württemberg. Diese kann z.B. hier .PDF kostenlos heruntergeladen werden