KfW erweitert Heizungsförderung für mehr Antragsteller

Die KfW hat die Antragsmöglichkeiten für die Heizungsförderung erweitert. Seit Ende August 2024 können nun auch Unternehmen für Wohn- und Nichtwohngebäude, Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die Förderung in Anspruch nehmen. Diese Erweiterung schließt eine Lücke im bisherigen Förderangebot, das vor allem private Hausbesitzer umfasste.

Ein wesentlicher Teil der Förderung ist die Beantragung über das Online-Kundenportal der KfW. Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten erfolgt die Zusage der Mittel in der Regel laut KfW digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten. Dies ermöglicht eine schnelle Planungssicherheit für Hausbesitzer und Unternehmen.

Die KfW bietet verschiedene Förderoptionen an. Private Eigentümer, darunter Selbstnutzer und Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Eigentümer in WEGs, können eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten erhalten. Zusätzlich gibt es Boni wie einen Bonus von fünf Prozent für effiziente Wärmepumpen, einen Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit noch 20 Prozent und einen Einkommensbonus von bis zu 30 Prozent. Insgesamt kann der Förderzuschuss so auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten steigen. Ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro bei Biomasseheizungen ist ebenfalls möglich.

Für Unternehmen, die in Wohn- oder Nichtwohngebäude investieren, bietet die KfW eine Grundförderung von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten an. Diese setzt sich aus einer Basisförderung von 30 Prozent und einem möglichen Effizienzbonus von fünf Prozent zusammen. Auch hier ist der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro verfügbar. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten variiert je nach Gebäudegröße, bei Wohngebäuden hängt sie von der Anzahl der Wohneinheiten ab, bei Nichtwohngebäuden von der Nettogrundfläche.

Zusätzlich bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite für Wohn- und Nichtwohngebäude an. Diese Kredite können über Banken und Sparkassen beantragt werden und unterstützen die Finanzierung der Heizungsmodernisierung.

Auch Kommunen können Projekte zum Heizungsaustausch in Wohn- und Nichtwohngebäuden durchführen. Für sie gibt es eine Übergangsregelung, bei der Fördermittel reserviert werden können. Die Anbindung der Kommunen an das Online-Kundenportal der KfW ist für Ende November 2024 geplant.

Seit dem Förderstart am 27. Februar 2024 wurden rund 93.000 Zuschusszusagen mit einem Volumen von rund 1,3 Milliarden Euro erteilt. Die hohe Nachfrage zeigt laut KfW das große Interesse an der Förderung und den wichtigen Schritt in Richtung einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung. Hausbesitzer sollten diese Fördermöglichkeiten nutzen, um sowohl die Umwelt zu schonen als auch die Energiekosten langfristig zu senken.

Die Nachweise für die Auszahlung der Heizungszuschüsse können, gestaffelt nach Antragstellergruppen, etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellung eingereicht werden. Die erste Antragstellergruppe, die seit Februar Anträge stellt, kann ihre Unterlagen ab dem 30. September 2024 digital einreichen.